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Staatlich anerkannte/r HeilerziehungspflegerIn/mit Zusatzanerkennung Fachkraft Altenpflege

 

Aufgaben der Fachschule  
Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die als Grundlage für eine selbständige und eigenverantwortliche Tätigkeit in der ganzheitlichen Pflege, Erziehung und Förderung behinderter Menschen dienen.

 

Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre mit integrierten Praktika und schließt mit einer Prüfung durch das TMBJS ab.

 

Mögliche Tätigkeitsfelder
Integrative Kindertagestätten/Schulen
Förderzentren
Betreute Wohnformen
Altenpflege
Werkstätten für behinderte Menschen
Psychiatrische Einrichtungen

 

Abschluss
Das Bestehen der Abschlussprüfung berechtigt Sie zur Führung der Berufsbezeichnung:


„Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in“

 

Zusatzqualifikationen:

- Anerkennung als Fachkraft für Altenpflege
- Mit bestandener Abschlussprüfung und der Ergänzungsprüfung Deutsch wird die allgemeine Fachhochschulreife zuerkannt

 

Kosten:
Es entstehen keine Kosten


Fördermöglichkeiten:

Bafög, Aufstiegsbafög nach AFBG möglich (www.aufstiegs-bafoeg.de)

 

Voraussetzungen: 

Realschul- oder gleichwertiger Bildungsabschluss und Abschluss einer mindestens zweijährigen   einschlägigen Berufsausbildung


- mit einem abgeschlossenen nicht einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (mindestens zwei-jährig) + 480 Stunden Praktikum


- mit allgemeiner Hochschulreife an einem Beruflichen Gymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales                                           + 160 Stunden Praktikum      


- mit Fachhochschulreife an einer Fachoberschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales               OHNE zusätzliches Praktikum


- mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife (sonstige)                                    + 480 Stunden Praktikum

 

 

Bewerbungsunterlagen:

Bewerbungsschreiben

Tabellarischer Lebenslauf

Lichtbild

beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses

Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf vom Hausarzt bei Antritt der Ausbildung (Juli/August)

erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) bei Antritt der Ausbildung (Juli/August)     

 

 

Bewerbung schriftlich oder online

 

 

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